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   OVG Sachsen, 18.02.2010 - 1 A 704/08   

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https://dejure.org/2010,11062
OVG Sachsen, 18.02.2010 - 1 A 704/08 (https://dejure.org/2010,11062)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.02.2010 - 1 A 704/08 (https://dejure.org/2010,11062)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 1 A 704/08 (https://dejure.org/2010,11062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 49; SächsHO § 44
    Widerruf, Zinsverbilligung, Zuständigkeit, Förderbank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils über die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs einer Darlehenszusage durch eine Förderbank; Förderbank als Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils über die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs einer Darlehenszusage durch eine Förderbank; Förderbank als Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 30.04.2002 - 5 B 107/01

    Stelle ist jede durch das Organisationsrecht gebildete Einheit; Der Erlass von

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 1 A 704/08
    Die ..................... GmbH hat sich keine hoheitlichen Befugnisse angemaßt, sondern ausdrücklich auf Veranlassung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, mithin mit Wissen und Wollen des Fachministeriums als fachlich kompetente Stelle zweckgebundene Bewilligungsbescheide erlassen (vgl. in diesem Zusammenhang SächsOVG, Urt. v. 30.4.2002, SächsVBl. 2002, 298).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 1 A 704/08
    Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 7 B 120.89

    Überprüfung der Tätigkeit einer privaten Stiftung durch die Verwaltungsgerichte

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 1 A 704/08
    Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschl. v. 6.3.1990, DÖV 1990, 614 und Beschl. v. 30.5.2006, NJW 2006, 2568).
  • OVG Sachsen, 18.02.2010 - 1 A 429/08

    Beleihung, Förderbank, Behörde, Verwaltungsakt, Widerruf, Rücknahme

    Soweit das Fehlen einer - schriftlichen - Einwilligung des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen gefehlt haben mag, steht dies der Annahme, dass die ..................... GmbH als Beliehene nach außen wirksam Verwaltungsaufgaben wahrgenommen hat, nicht entgegen (vgl. in diesem Zusammenhang SächsOVG, Beschl. v. 18.2.2010 - 1 A 704/08; VG Leipzig Urt. v. 3.3.2004 - 6 K 500/02, Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 44 Rn. 21 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 1 A 827/11

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten, Darlegungserfordernis

    4 Soweit die Frage der Förderzuständigkeit der Beklagten im Raum steht, handelt es sich um keine rechtlich schwierige noch zu klärende Frage, vielmehr kann insoweit auf die zutreffenden Ausführungen zur Stellung der Beklagten als beliehene Unternehmerin (Urteilsabdruck S. 10/11) Bezug genommen werden (vgl. in diesem Zusammenhang auch SächsOVG Beschl. v. 18. Februar 2010 - 1 A 704/08 -, juris Rn. 6, m. w. N.).
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